Jetzt anwaltlich vertreten stellt er folgende Anträge: Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, ihm eine Insolvenzentschädigung in der Höhe der letzten vier Bruttomonatslöhne von gesamthaft Fr. 9'400.-- (4 x Fr. 2'350.--) sowie den pro rata Anspruch am 13. Monatslohn in der Höhe von Fr. 783.30 und Ferienansprüche von fünf Tagen zu bezahlen. Unter o/e-Kostenfolge zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer zu Lasten der Beschwerdegegnerin. d) Ebenfalls mit Schreiben vom 19. November 2018 äussert sich der Beschwerdeführer zu den Fragen der Instruktionsrichterin gemäss der Verfügung vom 13. September