Am 26. März 2018 (Datum des Einganges) stellte er bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Basel-Stadt einen Antrag auf Insolvenzentschädigung (vgl. AB 2). c) Mit Verfügung vom 17. April 2018 verneinte die Öffentliche Arbeitslosenkasse einen Anspruch des Beschwerdeführers auf Insolvenzentschädigung wegen Verletzung der Schadenminderungspflicht (vgl. AB 11). Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 4. Mai 2018 Einsprache (vgl. AB 12), welche von der Öffentlichen Arbeitslosenkasse mit Einspracheentscheid vom 5. Juni 2018 abgewiesen wurde (vgl. AB 13).