4.3. Der Beschwerdeführer macht zunächst hinsichtlich des Verdienstes beim D____ geltend, dass es sich bei diesem um Kleineinkommen handle. Gemäss der Auskunft der RAV-Beraterin habe er dieses Einkommen daher nicht deklarieren müssen. Damit beruft sich der Beschwerdeführer auf den öffentlich-rechtlichen Vertrauensschutz. Mit der positivrechtlichen Regelung der Wiedererwägung rechtskräftiger Verfügungen in Art. 53 Abs. 2 ATSG hat der Gesetzgeber die im Rahmen des verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzes vorzunehmende Abwägung zwischen der Durchsetzung des objektiven Rechts und dem Interesse der Bestandeskraft der Verfügung abstrakt vorgenommen. Die richtige Anwendung von Art.