1.1. Die Beschwerdeführerin war von 2011 bis Ende März 2017 mit einem Pensum von 80% in der C____ als Pflegehelferin angestellt (Vorakten 4-6). Parallel dazu arbeitete sie von 2013 bis Ende 2016 im Umfang von 20% für ein Reinigungsunternehmen (Vorakten 7f.). Im Anschluss daran meldete sich die Beschwerdeführerin beim RAV an und bezieht nun seit dem 3. Juli 2017 Arbeitslosenentschädigung (Vorakte 2). Im Erstgespräch vom 11. April 2017 gab die Beschwerdeführerin an, sie suche nach einer Vollzeitstelle als Betriebsmitarbeiterin oder einer 80%-Tätigkeit im Pflegebereich. Von Mitte November 2017 bis Mitte März 2018 sollte die Beschwerdeführerin via D___