Finden einer neuen Stelle sein (vgl. u.a. – implizit – das Urteil des Bundesgerichts 8C_202/2013 vom 28. Mai 2013 E. 5.2.2 mit Hinweisen). 4.5. Dem "Lebenslauf" ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer eine kaufmännische Lehre bei einer Versicherung absolviert hat (1983-1986) und auch über eine Weiterbildung zum Eidg. dipl. Sozialversicherungs-Fachmann verfügt (Abschluss 1998). Des Weiteren hat er kontinuierlich an berufsbegleitenden Führungs- und Fachkursen teilgenommen. Seine Erwerbsbiographie ist gezeichnet durch verschiedenste – qualifizierte und verantwortungsvolle – Tätigkeiten im Bereich des (Sozial-)Versicherungsrechts (vgl. AB 1).