4.3.4. In der einschlägigen Literatur wird unter Bezugnahme auf dieses Kriterium (unter Einbezug der Rechtsprechung) klargestellt, es fehle die arbeitsmarktliche Indikation, wenn dem Versicherten aufgrund seiner vielfältigen Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt andere Möglichkeiten offen stehen (vgl. Barbara Kupfer Bucher, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Sozialversicherungsrecht, Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung, vierte, aktualisierte und überarbeitete Ausgabe, Zürich/Basel/Genf 2013, S. 280, mit Hinweis auf ARV 1985 N 21 S. 167 E. 1; siehe auch Gabriela Riemer-Kafka, Schweizerisches Sozialversicherungsrecht, 6. Aufl.