Die Angemessenheit der Massnahme müsste wohl (insbesondere angesichts der verhältnismässig kurzen Dauer des Kurses) ebenfalls bejaht werden (A20). Schliesslich sind Personen im Alter von 50 Jahren und aufwärts auf dem Arbeitsmarkt erfahrungsgemäss etwas weniger gefragt, weil sie aufgrund der berufserfahrungsbedingt eher höheren Lohnansprüche und der erhöhten Sozialkosten als verhältnismässig teuer gelten (A18). Schliesslich kann auch nicht ohne weiteres gesagt werden, dass es sich beim Kurs "CAS Betriebliche Gesundheitsförderung" um eine Massnahme handelt, die üblicherweise an eine Grundausbildung angeschlossen wird resp. der Vervollständigung der Grundausbildung dient (A19).