4.2. 4.2.1. In der AVIG-Praxis AMM, Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung (TC), herausgegeben vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), werden sechs Kriterien beschrieben, welche bei der Beurteilung der arbeitsmarktlichen Indikation durch die Verwaltungsbehörde eine Rolle spielen (vgl. AVIG-Praxis AMM, Rz A17-A22). Der Beschwerdeführer erachtet diese Kriterien allesamt als erfüllt (vgl. das Verhandlungsprotokoll). 4.2.1. In der AVIG-Praxis AMM wird zunächst das Kriterium "Motivation", mithin der Beweggrund, als bedeutsam erklärt.