der die bisherigen Aus- und Weiterbildungen ergänze, führe in der heutigen angespannten Arbeitsmarktsituation von Arbeitslosen in der Altersgruppe Ü55 zu einer wesentlichen Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit. Sowohl während der ersten Phase der Arbeitslosigkeit als auch bei der erneuten Arbeitslosigkeit seit Oktober 2017 hätten die bisherigen Erfahrungen in den vergangenen Monaten bei Bewerbungen im sozialversicherungsrechtlichen Umfeld ergeben, dass ältere Ausbildungen, wenn sie nicht durch neue CAS-Kurse ergänzt würden, im Bewerbungsverfahren oft nicht berücksichtigt würden.