Er beantragt, es sei der Einspracheentscheid aufzuheben und das RAV zu verpflichten, die volle – eventualiter die teilweise – Kostenübernahme des "CAS Betriebliche Gesundheitsförderung" über Fr. 4'650.-- sowie die Entschädigung der angefallenen und weiterhin anfallenden Reise- und Verpflegungskosten über Fr. 787.-- im Sinne des Gesuches vom 22. Februar 2018 zu verfügen. b) Mit Verfügung des RAV vom 29. Juni 2018 wird der Beschwerdeführer angewiesen, den Kurs "Mentoring 50+" beim Verein Impulse Basel zu absolvieren (vgl. AB 9).