Anschliessend bezog er Leistungen der Arbeitslosenversicherung (vgl. AB 4 und AB 10). Mit Verfügung vom 8. Januar 2016 bewilligte ihm das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) den Besuch des Fachkurses Case Management, Dauer 19. Januar 2016 bis 21. Juni 2016 (vgl. AB 12). b) Ab dem 1. Dezember 2016 war der Beschwerdeführer für die D____ AG als "Fachgruppenverantwortlicher Einzelleben" tätig (vgl. den Arbeitsvertrag; AB 2). Mit Schreiben vom 17. Mai 2017 löste die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit dem Beschwerdeführer auf (vgl. AB 3). Dieser meldet sich in der Folge zum Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung ab dem 1. Oktober 2017 an (vgl. AB 4).