Die Gesellschaft wurde aufgelöst und der Beschwerdeführer wurde zusammen mit Herrn E____ als Liquidator bestellt (AB 5). Nachdem das Amt für Wirtschaft und Arbeit dem Beschwerdeführer signalisierte, dass er keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder habe, solange er noch im Handelsregister eingetragen sei und ihn um einen Registerauszug bat, der eine allfällige Löschung nachweise (vgl. AB 8), legte der Beschwerdeführer seine Geschäftsführertätigkeit in einer Mail an die C____ per 21. Februar 2018 nieder und bat den Gesellschafter E____ dies im Handelsregister eintragen zu lassen (AB 9).