III. Am 26. November 2016 fand in Anwesenheit des Beschwerdeführers sowie lic. iur. D____ als Vertreter der Beschwerdegegnerin die mündliche Hauptverhandlung statt. Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Hauptverhandlung seinen Befangenheitsantrag gegen Präsident Dr. Gregor Thomi wiederholt sowie einen Befangenheitsantrag gegen «das gesamte Gericht» gestellt. Er hat zudem beantragt, es sei ihm zu begründen, inwiefern die Gerichtsverhandlung rechtmässig einberufen wurde. Schliesslich hat er die Befragung von Heiko Bolick, Abteilungsleiter der Beschwerdegegnerin, als Zeuge beantragt.