Mit Replik vom 24. August 2018 hält der Beschwerdeführer an seiner Beschwerde fest. Mit Schreiben vom 5. August 2018 (eingegangen am 28. August 2018) stellt der Beschwerdeführer gegen die instruierende Präsidentin Dr. Andrea Pfleiderer ein Ausstandsbegehren. Das laufende Verfahren wurde mit Verfügung vom 3. September 2018 sistiert, bis über das Ausstandsbegehren rechtskräftig entschieden ist. Während des Instruktionsverfahrens im Verfahren AL 2018 27 betreffend Befangenheit von Präsidentin Dr. Andrea Pfleiderer hat der Beschwerdeführer gegen die vorsitzende Präsidentin lic. iur. Katrin Zehnder ein Ausstandsbegehren gestellt.