Nachdem die instruierende Präsidentin Dr. Andrea Pfleiderer der Beschwerdegegnerin die Frist zur Einreichung der Beschwerdeantwort mit prozessleitender Verfügung vom 25. Juni 2018 verlängert hat, reicht der Beschwerdeführer dagegen mit Eingabe vom 29. Juni 2018 «Einspruch» ein. Das Schreiben wurde zuständigkeitshalber an das Bundesgericht weitergeleitet. Das Bundesgericht ist darauf mangels Begründung nicht eingetreten (vgl. Schreiben vom 16. Juli 2018, in den Akten). Die Beschwerdegegnerin beantragt mit Beschwerdeantwort vom 25. Juli 2018 die Abweisung der Beschwerde. Mit Replik vom 24. August 2018 hält der Beschwerdeführer an seiner Beschwerde fest.