II. Anhand eines mit «Einspruch» betitelten Schreibens erhebt der Beschwerdeführer am 7. Mai 2018 sinngemäss Beschwerde bei der Beschwerdegegnerin, welche zuständigkeitshalber an das Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt weitergeleitet wurde. Er macht sinngemäss geltend, es sei der Einspracheentscheid aufzuheben und es seien ihm Arbeitslosentaggelder zuzusprechen. Nachdem die instruierende Präsidentin Dr. Andrea Pfleiderer der Beschwerdegegnerin die Frist zur Einreichung der Beschwerdeantwort mit prozessleitender Verfügung vom 25. Juni 2018 verlängert hat, reicht der Beschwerdeführer dagegen mit Eingabe vom 29. Juni 2018 «Einspruch» ein.