__ im Handelsregister gelöscht (AB 19). Mit Verfügung vom 12. März 2018 (AB 13) hatte die Beschwerdegegnerin einen Anspruch des Beschwerdeführers auf Arbeitslosentaggelder verneint mit der Begründung, er könne als finanziell am Betrieb Beteiligter die Entscheidungen des Arbeitgebers bestimmen oder massgeblich beeinflussen. Bis zur Aufgabe der Stellung als Gesellschafter oder der Löschung der Firma bestehe kein Anspruch auf Taggelder.