Daraufhin meldete sich der Beschwerdeführer per 1. Dezember 2017 bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Basel-Stadt zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern an (Anmeldung vom 4. Dezember 2017, AB 3). Am 31. Januar 2018 wurde die Firma mit Gesellschafterbeschluss aufgelöst und der Beschwerdeführer wurde als Liquidator eingesetzt (AB 5). Mit E-Mail vom 21. Februar 2018 (AB 9) teilte der Beschwerdeführer der C____ mit, dass er seine Geschäftsführertätigkeit niederlege und er dementsprechend im Handelsregister zu löschen sei.