Dem Konkursaufschub kann sodann die Nachlassstundung folgen. Ist der schuldnerische Arbeitgeber nicht konkursfähig, kann es theoretisch zu einer unbestimmten Vielzahl von Pfändungen kommen. Den genannten, nicht abschliessenden Konstellationen ist gemeinsam, dass einem ersten IE-Tatbestand weitere SchKG-Stadien folgen, welche wiederum IE-Tatbeständen des AVIG entsprechen. Bislang nicht geltend gemachte Lohnforderungen, welche im Zeitraum vor dem ersten Eingriffspunkt erworben wurden, sind zufolge Verwirkung jedoch nicht mehr entschädigungsfähig, sofern sie nicht fristgemäss nach dem ersten IE-Tatbestand geltend gemacht wurden.