4.3. 4.3.1. Wird ein Anspruch auf Insolvenzentschädigung nicht innert Frist geltend gemacht, verwirkt er mit der Folge, dass der gleiche Anspruch bei einem späteren IE-Tatbestand nicht mehr geltend gemacht werden kann. Wird beispielsweise der Konkurs infolge Nichtleistung des Kostenvorschusses nicht eröffnet, kann eine neue angehobene Betreibung wieder zur Konkurseröffnung führen. Wird der Nachlassvertrag nach bewilligter Nachlassstundung abgelehnt, kann es ebenfalls zur Konkurseröffnung kommen. Dasselbe gilt bei Konkursaufschub, wenn die Sanierung nicht gelingt. Dem Konkursaufschub kann sodann die Nachlassstundung folgen.