c) Am 7. Dezember 2017 eröffnete die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mittels Verfügung, die bezogene Leistung sei zu Unrecht ausgerichtet worden und müsse zurückgefordert werden. Weiterhin vertreten durch die Gewerkschaft E____ erhob der Beschwerdeführer dagegen Einsprache (vom 16. Januar 2018, Vorakte 30), die mit Einspracheentscheid vom 27. Februar 2018 abgewiesen wurde (Vorakte 31).