Es sei jedoch noch nichts verloren, da ein Insolvenzentschädigungstatbestand (nachfolgend: IE-Tatbestand) gegeben sein werde, sobald das Gericht die Gesellschaft auflöse und die Liquidation nach den Vorschriften des Konkurses anordne (Mail vom 30. März 2017, Vorakte 25). Nachdem das Zivilgericht am 30. Mai 2017 die Liquidation der D____ AG nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet hatte und die Beschwerdegegnerin sich mit den nötigen Unterlagen dokumentiert hatte, kam es am 24. August 2017 zur Auszahlung einer Insolvenzentschädigung in der Höhe von Fr. 4‘110.-- (Vorakte 27). c)