Seine Aufenthaltsbewilligung lief am 15. August 2017 ab (Vermerk des RAV auf AB 3) und wurde am 26. Juli 2017 als Kurzaufenthaltsbewilligung (L) „zur Stellensuche“ unter dem Vermerk „Aufnahme Erwerbstätigkeit bewilligungspflichtig - Doktorand“ ein letztes Mal bis zum 20. Dezember 2017 verlängert (AB 15 und 16). c) Der Beschwerdeführer meldete sich am 8. August 2017 infolge des auslaufenden Arbeitsverhältnisses per 16. August 2017 bei der Arbeitslosenkasse Basel-Stadt zum Leistungsbezug an (AB 6).