ausüben dürfen oder einer Erwerbstätigkeit ausserhalb der Universität nachgehen dürfen, welche nachweislich im Zusammenhang mit der Dissertation steht, oder sie dürfen einer Nebenerwerbstätigkeit nachgehen von maximal 15 Stunden pro Woche. Dies alles unter der Auflage, dass sich das Verfassen der Dissertation dadurch nicht verzögert. Der Status ist auf den Zeitraum bis zum Abschluss der Dissertation befristet (maximal acht Jahre). Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie einer zielgerichteten Aus- oder Weiterbildung dienen.