3.2. Während Ausländer, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen (Aus-länderausweis C) auf Dauer in der Schweiz zugelassen sind und jede selbstständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben können, die nicht ausdrücklich Schweizer Bürgern vorbehalten ist (Gerhard Gerhards, Kommentar zum Arbeitslosenversicherungsgesetz Bd. I, Bern, Stuttgart 1987, N 7 zu Art. 12), müssen Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung grundsätzlich über eine Arbeitsbewilligung (Art.