I. Der […] geborene Beschwerdeführer indischer Staatsangehörigkeit war ab Mai 2012 als doktorierender Assistent im Departement [...] der Universität Basel angestellt. Das befristete Arbeitsverhältnis wurde mehrmals verlängert, letztmals bis zum 31. Oktober 2017 (vgl. Beschwerdeantwortbeilagen [AB] 8 - 11). Seine auf „Ausbildung und Erwerb“ lautende Aufenthaltsbewilligung „B“ lief ebenfalls am 31. Oktober 2017 ab, wurde jedoch nochmals bis Ende Februar 2018 verlängert (AB 1), da der Beschwerdeführer seine Dissertation zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen hatte.