4.4. Der Beschwerdeführer ist angesichts seiner Rügen offensichtlich davon ausgegangen, dass es ich bei der Sistierungsverfügung um einen abschliessenden End-entscheid (Einspracheentscheid) handelt. Dem ist jedoch nicht so. Die Beschwerdegegnerin fällte mit der Sistierungsverfügung vom 7. November 2017 noch keinen definitiven Entscheid in der Sache (AB 10).