Am 27. Oktober 2015 sistierte die Beschwerdegegnerin das Einspracheverfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids der Rekurskommission bzw. der nachfolgenden Instanzen (AB 6). e) Die Beschwerdegegnerin hielt in ihrem Schreiben vom 2. November 2015 weiterhin an der Sistierung des Verfahrens bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids fest (AB 7). f) Im Entscheid vom 7. Dezember 2015 hiess die Personalrekurskommission des Kantons [...] den Rekurs des Beschwerdeführers gut. Dieser Entscheid blieb unangefochten (vgl. Urteil des Bundesgerichts vom 30. November 2017, 8C_502/2017, AB 4). g) Mit Verfügung vom 16. Dezember 2015 kündigte die B____