SG 153.100]), dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (WSU). Das Verfahren ist kostenlos. Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: In Gutheissung der Beschwerde werden der Einspracheentscheid vom 26. September 2017 und die durch diesen geschützte Verfügung vom 14. Juli 2017 aufgehoben. Das Verfahren ist kostenlos. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Die Präsidentin Der Gerichtsschreiber Dr. A. Pfleiderer lic. iur. H. Dikenmann Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art.