in der deutschen Sprache zu kommunizieren, habe dieser als „sehr seltsam“ und angesichts der guten Sprachkenntnisse des Beschwerdeführers und seiner langjährigen beruflichen Tätigkeit in der Deutschschweiz als inadäquat wahrgenommen. Auch seither habe Herr D____ keinen Hinweis darauf erhalten, dass der Beschwerdeführer - mit oder ohne Unterstützung der Arbeitslosenversicherung - ausreichende Schritte unternehme, um seine arbeitsmarktliche Situation zu reflektieren und eine Strategie für die berufliche Zukunft zu entwickeln.