Die Prüfungssession hatte am 17. August 2009 begonnen. Diese Prüfungen wurden am 9. Dezember 2009 abgehalten, jedoch hatte der Versicherte diese nicht bestanden. Anschliessend hatte sich der Versicherte am 4. Januar 2010 zur Prüfungswiederholung angemeldet. Auch in dieser Prüfungswiederholungsphase hatte er weiterhin eine Teilzeitstelle von 30 % inne. Am 15. Juni 2010 war der positive Examensentscheid erfolgt. Das Sozialversicherungsgericht erwog (Urteil vom 21. August 2012, Erw.