hatte der Versicherte ab Januar 2009 mit den Vorbereitungen des Advokaturexamens des zweiten Halbjahres 2009 begonnen. Ab Januar bis März 2009 hatte er sich ganztags dem Studium der prüfungsrelevanten Literatur sowie der Bearbeitung praktischer Fallbeispiele gewidmet. Ab April 2009 hatte er aber ein unbefristetes Teilpensum (12,6 Wochenstunden) angetreten. In der verbleibenden Zeit hatte er sich in der Phase ab 1. April 2012 voll den Prüfungsvorbereitungen gewidmet. Ein höheres Arbeitspensum hatte der Versicherte sich während der Vorbereitungs- und Lernphase nicht zutrauen können. Die Prüfungssession hatte am 17. August 2009 begonnen.