Im angeführten Fall 8C_318/2011 hatte das Bundesgericht die Sache an die Vorinstanz (i.c.: Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt) zurückgewiesen, damit diese darüber befinde, ob sich der benötigte Zeitaufwand nach objektiv zu beurteilenden Kriterien tatsächlich rechtfertigen lasse. 4.3.2. In diesem vom Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt nach Rückweisung durch das Bundesgericht beurteilten Fall (Urteil des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt AL 2010 37 vom 21. August 2012) hatte der Versicherte ab Januar 2009 mit den Vorbereitungen des Advokaturexamens des zweiten Halbjahres 2009 begonnen.