Der Beschwerdeführer könnte folglich aus dem Umstand, dass er versucht hat, das Anwaltspatent im Kanton Basel-Landschaft zu erlangen, nichts für sich ableiten. 4.3.1. Nach höchstrichterlicher Praxis (vgl. ARV 2012 S. 203, mit Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 8C_318/2011 vom 5. März 2012 E 6.1.) spricht nichts gegen eine gleichzeitige Erfüllung der Beitragszeit und eine Befreiung hievon, wenn eine versicherte Person gleichzeitig die Beitragszeit in einem weniger als 100% ausmachenden Anteil erfüllt und im übrigen Bereich von der Erfüllung der Beitragszeit befreit ist.