an die Beschwerdegegnerin zum Entscheid. Mit Verfügung vom 20. Juli 2017 lehnte die Beschwerdegegnerin den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab (AB 10) wegen Nichterfüllung der gesetzlichen Mindestbeitragszeit. Die Einsprache vom 15. September 2017 (AB 11) wurde mit Einspracheentscheid vom 18. September 2017 (AB 13) abgewiesen.