Deswegen sei es jedoch nie zu Beanstandungen gekommen, denn ein Stück weit sei dies normal. Aber bei besagter Fassade habe der Beschwerdeführer der Bauherrschaft die doppelte Fläche und folglich den doppelten Preis verrechnet. Das sei inakzeptabel gewesen, weshalb man umgehend die Kündigung ausgesprochen habe.