4.1.3. Anlässlich der mündlichen Verhandlung bestätigt Herr D____, der als Auskunftsperson befragt wird, seine bisherigen Angaben. Er berichtet, das Verhalten des Beschwerdeführers sei nach und nach problematischer geworden, weswegen er mündlich verwarnt worden sei, etwas Schriftliches liege jedoch nicht vor.