III. Am 28. Februar 2018 findet in Anwesenheit des Beschwerdeführers die mündliche Hauptverhandlung vor dem Sozialversicherungsgericht statt. Für die Beschwerdebeklagte ist Herr lic. iur. B____ anwesend. Die Parteien werden befragt und kommen zum Vortrag. Herr D____ wird als Auskunftsperson befragt. Für sämtliche Ausführungen wird auf das Protokoll und die nachstehenden Erwägungen verwiesen. Entscheidungsgründe 1.