Mit demselben Schreiben setzte der Personalberater den Beschwerdeführer davon in Kenntnis, dass er Stellen auch ausserhalb des ärztlichen Berufes suchen müsse. Weiter würden vom Beschwerdeführer per sofort 4 schriftliche Bewerbungen pro Woche verlangt. Für den Monat Mai 2017 wies der Beschwerdeführer 13 Stellenbewerbungen vor (AB 7). Mit Verfügung vom 9. Juni 2017 (AB 8) wurde er wegen ungenügender Arbeitsbemühungen für 3 Tage in seiner Anspruchsberechtigung eingestellt. Die dagegen erhobene Einsprache vom 5. Juli 2017 (AB 9) wurde mit Einspracheentscheid vom 13. September 2017 (AB 10) abgewiesen.