I. Am 2. Juni 2016 meldete sich der Beschwerdeführer zum Bezug von Arbeitslo-senentschädigung an (vgl. Datenblatt, Beschwerdeantwortbeilage/AB 3). Er ist ausgebildeter Arzt (vgl. Lebenslauf, AB 2). Mit Verfügung vom 19. Januar 2017 wurde der Beschwerdeführer einem Kurs „Berufliche Neuorientierung“ zugewiesen. Der zuständige Personalberater informierte den Beschwerdeführer über den Abbruch dieser arbeitsmarktlichen Massnahme mit Schreiben vom 17. März 2017 (AB 5). Mit demselben Schreiben setzte der Personalberater den Beschwerdeführer davon in Kenntnis, dass er Stellen auch ausserhalb des ärztlichen Berufes suchen müsse.