I. Die 1986 geborene Beschwerdeführerin war vom 24. April 2013 bis 24. April 2014 bei der B____ GmbH als Grafik Praktikantin im Restaurant C____ angestellt, wobei sie einen monatlichen Verdienst von Fr. 900.-- erzielte (Beschwerdeantwortbeilagen [BA] 4 und 8). Vom 25. April bis 31. Juli 2014 arbeitete die Beschwerdeführerin als Grafik Designerin wiederum im Restaurant C____. Dabei wurde ein neues Arbeitsverhältnis mit der D____ GmbH abgeschlossen und ein monatlicher Lohn von Fr. 1‘516.60 vereinbart (BA 28). Am 2. Oktober 2014 erfolgte eine Betriebskontrolle der Kontrollstelle L-GAV im Restaurant C____.