Sozialversicherungsgericht: ://: In Gutheissung der Beschwerde wird der Einspracheentscheid vom 19. Juni 2017 aufgehoben und die Beschwerdegegnerin verurteilt, im Sinne der Erwägungen neu über den Anspruch bis zum 10. Mai 2017 zu verfügen. Das Verfahren ist kostenlos. Die Beschwerdegegnerin trägt eine Parteientschädigung von Fr. 3‘300.-- (inkl. Auslagen), wovon 2‘200.-- zuzüglich Fr. 176.-- (8%) MWSt. und Fr. 1‘100.-- zuzüglich Fr. 84.70 (7.7%) MWSt. an die Beschwerdeführerin. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Der Präsident Die Gerichtsschreiberin Dr. G. Thomi lic. iur. H. Hofer Rechtsmittelbelehrung