Beschwerdeführerin am 17. August 2017 Beschwerde gegen den Einspracheentscheid vom 19. Juni 2017 und ersucht um dessen Aufhebung. Mit Beschwerdeantwort vom 23. Oktober 2017 schliesst die Beschwerdegegnerin auf Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdeführerin hält mit Replik vom 18. Dezember 2017 an ihrer Beschwerde und den darin gestellten Anträgen fest. In verfahrensrechtlicher Hinsicht ersucht sie um die Durchführung einer mündlichen Parteiverhandlung.