Im Hinblick auf diese Übergabe wurde das weitere Personal der Gesellschaft im Verlauf des Jahres 2016 entlassen (BB 3 bis 10), das Arbeitsverhältnis der Beschwerdeführerin endete per 31. Januar 2017 (AB 13f.). Als einziges Mitglied des Verwaltungsrates ermächtigte der Vater der Beschwerdeführerin sie mit Vollmacht vom 7. Februar 2017, ihn während seines Auslandaufenthaltes vom 9. Februar 2017 bis zum 10. Mai 2017 in sämtlichen finanziellen und rechtlichen Belangen zu vertreten (AB 12). Mit Beschluss der Generalversammlung vom 27. September 2017 wurde die Gesellschaft aufgelöst.