I. a) Die Firma D____ (heute firmierend: D____) wurde im Oktober 2009 im Handelsregister des Kantons Basel-Stadt eingetragen. Die Beschwerdeführerin war als Gesellschafterin und Geschäftsführerin mit Kollektivunterschrift eingetragen. Im Juni 2015 erfolgte die Umwandlung der GmbH in eine Aktiengesellschaft. Weiterhin war die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin mit Kollektivunterschrift zu zweien im Handelsregister eingetragen. Ab August 2016 bis zur vollumfänglichen Löschung am 25. November 2016 verfügte sie über eine Einzelzeichnungsberechtigung. Vorsitzender der Geschäftsführung und später Präsident des Verwaltungsrates war der Vater der Beschwerdeführerin.