Ihr sei es vielmehr darum gegangen, die hygienischen Mängel in ihrem Gastrobetrieb zu beseitigen (vgl. Protokoll, S. 2). Auf die Frage, wer die Kündigung ausgesprochen habe und wie es dazu gekommen sei, schilderte sie, dass sie mit dem Beschwerdeführer ein Gespräch geführt und ihm die Weisungen gezeigt habe. Der Beschwerdeführer habe jedoch nicht über diese Thematik sprechen wollen, sei laut geworden und habe von sich aus die Kündigung ausgesprochen, indem er ihr mitgeteilt habe, dass er nur noch für zwei Tage - bis zum 1. Januar 2017 - zur Arbeit erscheinen werde und die Arbeitgeberin sich danach neu organisieren müsse (vgl. Protokoll, S. 3).