Nachdem die anderen Mitarbeiter sie darauf angesprochen hätten, habe sie einen Küchenrundgang durchgeführt und diesen protokolliert. Anschliessend habe sie entsprechende schriftliche Weisungen an den Beschwerdeführer verfasst, die sie ihn im Hinblick auf das am 1. Januar 2017 beginnende Arbeitsverhältnis habe unterzeichnen lassen wollen, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Eine Kündigung habe sie nicht bezweckt, da sie kein Interesse an einem häufigen Personalwechsel habe. Ihr sei es vielmehr darum gegangen, die hygienischen Mängel in ihrem Gastrobetrieb zu beseitigen (vgl. Protokoll, S. 2).