So seien beispielsweise die Lebensmittel in der Tiefkühltruhe nicht fachgerecht verpackt oder das Essen ohne Abdeckung stehen gelassen worden. Im Lager habe es ein grosses Durcheinander verschiedener Waren, die gemeinsam in Schubladen gepackt worden seien, gegeben und die verwendeten Küchengeräte seien nicht oder nur unsauber gereinigt worden. Ausserdem wurde festgehalten, dass es von diversen Lebensmitteln eine zu grosse Menge vorrätig gehabt habe (vgl. AB 11).