In der von der Beschwerdegegnerin angeforderten schriftlichen Stellungnahme vom 12. Januar 2017 bezog er sich bei der Frage „Bitte nehmen Sie ausführlich Stellung zu dem vom Arbeitgeber genannten Kündigungsgrund“ auf einen Brief vom 4. Januar 2017, den er an seine Arbeitgeberin B____ geschrieben hatte (vgl. AB 17, S. 2) und gab an, er habe sich anlässlich eines Gesprächs vom 29. Dezember 2016 haltlose Beleidigungen anhören müssen (vgl. AB 15). Als er nach einer kurzen Gesprächspause in die Küche zurückkehren wollte, sei ihm dann durch B____ mündlich gekündigt worden. Ferner teilte er mit, er kenne den Kündigungsgrund nicht.