IV. Am 8. November 2017 findet die Hauptverhandlung der Kammer des Sozialversicherungsgerichts statt. Der gehörig vorgeladene Beschwerdeführer gibt vor Verhandlungsbeginn telefonisch an, aufgrund eines Transportproblems der Hauptverhandlung fernzubleiben und erscheint in der Folge unentschuldigt nicht. Anlässlich der in Anwesenheit der Beschwerdegegnerin, vertreten durch lic. iur. D____, durchgeführten Hauptverhandlung wird die Arbeitgeberin als Zeugin befragt. Der Vertreter der Beschwerdegegnerin gelangt zum Vortrag. Für alle Ausführungen wird auf das Verhandlungsprotokoll und die nachstehenden Entscheidungsgründe verwiesen. Entscheidungsgründe 1.